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Steuerstrafrecht

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Unsere Kanzlei arbeitet schon seit mehr als 20 Jahren im Schwerpunktbereich Steuerstrafrecht. Frau Dr. Alexandra Schmitz verfügt nicht nur über große praktische Erfahrungen, sondern ist zudem zertifizierte Verteidigerin im Steuerstrafrecht (DSV). Die Kanzlei Dr. Schmitz kann in jedem Verfahrensstadium des Steuerstrafverfahrens verteidigen und vertreten. Ob es sich um die Vertretung gegenüber der Straf- und Bußgeldsachenstelle geht oder in umfangreichen Hauptverfahren vor den Amts- oder Landgerichten, sie werden auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts in jeder Lage kompetent und zielorientiert verteidigt. Dabei behalten wir immer Ihre Interessen und Zielsetzungen im Blickfeld.

Dazu verfügen sämtliche Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz über fundierte Kenntnisse des Steuerrechts. Denn im Steuerstrafrecht wird das allgemeine Strafrecht durch die Besonderheiten des Steuerrechts ergänzt. Der Strafverteidiger muss daher gleichermaßen im Strafrecht wie im Steuerrecht qualifiziert sein. Dies wird Ihnen in unserer Anwaltskanzlei garantiert, insbesondere ist Frau Dr. Alexandra Schmitz auch Fachanwältin für Strafrecht.

Zentrale Themen im Steuerstrafrecht sind klassische Fälle der Steuerhinterziehung. Entweder betrifft dies den privaten Bereich, überwiegend jedoch die betriebliche Sphäre. Hier geht es häufig um zu Unrecht geltend gemachte Betriebsausgaben oder auch sonstige Verletzung von Erklärungspflichten der Unternehmensleitungsorgane.

Von Belang sind nach wie vor Fälle der Selbstanzeige sowohl im Steuerstrafrecht als auch im Zollstrafrecht.

Auch Umsatzsteuerhinterziehung nimmt ein großes Feld der Tätigkeiten ein. Die Fälle auf diesem Gebiet werden zunehmend komplexer und spielen sich auch häufig auf internationaler Ebene ab. Nicht selten kommt es dabei zur Einschaltung der europäischen Staatsanwaltschaft.

Auf Unternehmensebene führen regelmäßig Beanstandungen im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die im Unternehmen verantwortlichen Personen. Denn der Vorwurf der Schwarzarbeit z. B. führt nicht nur Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sondern betrifft auch die Lohnsteuer auf betrieblicher Ebene. Hier können z. B. durch die Kanzlei angeregte Absprachen zu einem Haftungsbescheid und damit zu einem für das Unternehmen durchaus günstigen Ergebnis führen.

Wir begleiten daneben nicht nur das Steuerstrafverfahren, sondern vertreten ebenso in den damit verbundenen Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden oder aber den Zollbehörden. Wir vertreten in finanzgerichtlichen Verfahren, sowohl in Hauptsacheverfahren als auch in Eilverfahren z. B. wegen einem gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Von erheblicher Bedeutung ist überdies das steuerliche Arrestverfahren. Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, was für den Betroffenen bereits mit der Anordnung schon schwerwiegende Folgen haben. Hier gilt es frühzeitig zu reagieren.

Rufen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne.

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Betriebsprüfungen
Strafbefreiende Selbstanzeige

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